Willkommen bei der Rentenberatungskanzlei Harmuth, Ihrem kompetenten Ansprechpartner rund um das Thema Rente, sowie im Bereich der übrigen Sozialversicherung. Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und Expertise zur Seite, damit Ihre Fragen beantwortet und Ihre Ansprüche durchgesetzt werden.
Bei allen Fragen zur Sozialversicherung stehe ich Ihnen zur Verfügung und berate Sie individuell und vertraulich.
Vom Erstantrag bis zum Verlängerungs- oder Höherstufungsantrag - ich bin an Ihrer Seite!
Ihre Interessen vertrete ich gegenüber den Sozialversicherungsträgern in allen Instanzen und setze mich für Ihre Rechte ein.
Warum eine Beratung beim Rentenberater?
Alle diese Fallkonstellationen und noch weitere werfen viele Fragen auf. Egal in welcher dieser Situationen Sie sich derzeit befinden – jeder möchte langfristig finanziell abgesichert sein.
Das Sozialversicherungsrecht ist sehr komplex. Um die richtigen Ansprüche zu identifizieren und dann auch final umsetzen zu können, benötigen Sie Beratung. Ein Beratungsbedarf an sich ist also schnell festgestellt. Hier taucht jedoch schon die erste weitere Frage auf – von WEM lasse ich mich beraten?
Oftmals findet man „vermeintliche Berater“ in seinem direkten Umfeld. Das können vom engsten Familienkreis, dem Nachbarn, von Bekannten bis zum Arzt beliebig viele Personen sein. Jeder wird hier eine Meinung haben, was Sie wann wie am besten machen sollten und was Ihnen zusteht. Hier gilt jedoch: Vorsicht!
Besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob Sie sich operieren lassen? Nein? Das liegt vermutlich an dem fehlenden medizinischen Fachwissen, welches Ihr Steuerberater für seine tägliche Arbeit auch nicht benötigt.
Auch die Deutsche Rentenversicherung oder die Stadtverwaltungen bieten Rentenberatungen an – hier sogar kostenfrei. Warum also einen Rentenberater dafür zahlen, wenn Sie auch an anderer Stelle ohne Gebühren eine Beratung erhalten können? Fragen Sie beim Finanzamt an, wie Sie Ihre Steuererklärung optimieren können?
Rentenberater sind unabhängige Berater und Rechtsbeistände auf dem gesamten Sozialversicherungsgebiet. Deren Beratung und Durchsetzung von Ansprüchen richtet sich daher ausschließlich nach den individuellen Bedürfnissen der Mandanten. Hinzu kommt: der Beruf des Rentenberaters ist rechtlich geschützt. Nur wer eine gerichtliche Zulassung gemäß dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) hat und somit sowohl fachliche als auch praktische Berufserfahrung nachweisen kann, darf sich überhaupt Rentenberater nennen und auch entsprechende Beratungen durchführen.
Sie finden sich in einer der oben genannten Punkte wieder oder benötigen völlig unabhängig davon eine Beratung im Sozialversicherungsrecht? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, damit wir einen ersten Beratungstermin vereinbaren können.
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